Was ist Geistiges Heilen?
Geistiges Heilen entwickelte sich aus den Erfahrungen vieler
Generationen, die Heilkräfte der Natur, der Elemente, der Erde, des
Wassers, des Feuers, der Luft und ihrer Wesenheiten zum Wohle der
Menschheit einzusetzen.
Im Geistigen Heilen wird der Mensch als ganzheitliches Wesen
innerhalb eines großen Ganzen gesehen, das mit allem verbunden ist.
Geistiges Heilen wirkt auf allen Ebenen und fördert die
ganzheitliche Entwicklung des Menschen. Es wird davon ausgegangen,
dass jedes Wesen ein beseeltes energetisches System darstellt, das
von einem universellen Bewusstsein, einer universellen Schöpferkraft
beeinflusst wird.
Geraten Energieflüsse aus dem Gleichgewicht, kommt es zu einem
Mangel bzw. zu Überschüssen in bestimmten Bereichen, die zu
Störungen des Wohlbefindens und/oder der Gesundheit führen können.
Geistiges Heilen kann den Fluss der gestörten Energien aktivieren
und das System dadurch wieder harmonisieren und ins Gleichgewicht
bringen.
Das Ziel ist die Aktivierung und Stärkung der Lebensenergie und der
Selbstheilungskräfte und die Förderung des Heilens im ganzheitlichen
Sinne. Wichtig ist die Unterstützung der Eigenverantwortung des
Menschen. Es kann nur so viel Heilung geschehen, wie der Einzelne
bereit ist mitzuarbeiten und zuzulassen.
Heilung kann im ganzheitlichen Sinne zu jeder Zeit und in jeder
Lebenssituation geschehen.
Geistiges Heilen Ausbildungen
Ich begann meine 2jährige
Ausbildung in Geistigem Heilen im Jahre
2004 bei Ruedi Schmid aus der Schweiz. Diese Ausbildung wird ergänzt
und erweitert durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen.
Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die ich in dieser Ausbildung
erwerben durfte, bilden eine wertvolle Ergänzung und Bereicherung
meiner kinesiologischen Arbeit:
- Rückführungen
- Clearings
- Inkorporation
- Arbeiten mit Bergkristallen
- Energieausgleich
- Schmerzarbeit
- Aura-Reinigung
- Chakra-Reinigung
- Trennung von Anbindungen und Anhaftungen
- Lösen abnehmen von Schocks
- ID-Punkte einrichten
- Bei Wachkoma
- Lösen von Zwillingen
- Lösen von Fragmenten
- Narben entstören
- Astral-OP
- Häuserclearing
- Honigmassage zur Entschlackung
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Geistiges Heilen
Rechtliche Rahmenbedingungen
für Heiler in Deutschland
-
Mit der
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004
wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen
und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine
Heilpraktikererlaubnis nötig ist.
-
Heiler, die zur Aktivierung der
Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen
praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der
Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und
Heilpraktikern.
-
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine
Anwendung.
-
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser
Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt
darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Der Heiler ist dafür verantwortlich,
-
dass der Patient ihn nicht für einen Arzt
hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde
verwechselt.
-
Aus diesem Grund verlangt das
Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
Der Heiler hat dabei die Wahl:
1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der
Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem
Behandlungsraum an.
Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte
und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt
oder Heilpraktiker."
Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der
deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist
doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere
Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben
worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann
er dort hängt.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten
einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in
jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche
Approbation notwendig.
Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit
einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie
naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt
ist
-
die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die
Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
-
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten
zum Heiler schicken.
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Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig
werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
-
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein
Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische
Verantwortung überträgt.
Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder
HP-Zulassung)verboten ist/sind
-
Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.
-
Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder
anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
-
Werbung mit Krankengeschichten oder
Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter
Gegenstände.
Dr. jur. Bernhard Firgau
Stand der Beantwortung dieser Fragen:
März 2007 Quelle: Auszugsweise
Die Seite des Dachverbandes für Gesitiges Heilen DGH-eV
www.dgh-ev.de
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