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Was Ist Geistiges Heilen?
Geistiges Heilen ist die älteste Form des Heilens, die in den unterschiedlichsten Kulturen überall auf der Welt praktiziert wird...

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Geistiges Heilen Ausbildungen
meine 2jährige Ausbildung in Geistigem Heilen im Jahre 2004 bei Ruedi Schmid aus der Schweiz....


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rechtliche Rahmenbedingungen

rechtliche Rahmenbedingungen für Heiler in Deutschland (Geistiges Heilen)
Grundsatzentscheidung von 2004 des Bundesverfassungsgerichtes.
Wichtige Information für Sie, bevor Sie sich einer Beratung im Bereich Geistiges Heilen unterziehen.

zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen...


weitere rechtliche Dinge im Disclaimer...

Was ist Geistiges Heilen?
Geistiges Heilen entwickelte sich aus den Erfahrungen vieler Generationen, die Heilkräfte der Natur, der Elemente, der Erde, des Wassers, des Feuers, der Luft und ihrer Wesenheiten zum Wohle der Menschheit einzusetzen.

Im Geistigen Heilen wird der Mensch als ganzheitliches Wesen innerhalb eines großen Ganzen gesehen, das mit allem verbunden ist. Geistiges Heilen wirkt auf allen Ebenen und fördert die ganzheitliche Entwicklung des Menschen. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Wesen ein beseeltes energetisches System darstellt, das von einem universellen Bewusstsein, einer universellen Schöpferkraft beeinflusst wird.

Geraten Energieflüsse aus dem Gleichgewicht, kommt es zu einem Mangel bzw. zu Überschüssen in bestimmten Bereichen, die zu Störungen des Wohlbefindens und/oder der Gesundheit führen können. Geistiges Heilen kann den Fluss der gestörten Energien aktivieren und das System dadurch wieder harmonisieren und ins Gleichgewicht bringen.

Das Ziel ist die Aktivierung und Stärkung der Lebensenergie und der Selbstheilungskräfte und die Förderung des Heilens im ganzheitlichen Sinne. Wichtig ist die Unterstützung der Eigenverantwortung des Menschen. Es kann nur so viel Heilung geschehen, wie der Einzelne bereit ist mitzuarbeiten und zuzulassen.

Heilung kann im ganzheitlichen Sinne zu jeder Zeit und in jeder Lebenssituation geschehen.


Geistiges Heilen Ausbildungen
Ich begann meine 2jährige Ausbildung in Geistigem Heilen im Jahre 2004 bei Ruedi Schmid aus der Schweiz. Diese Ausbildung wird ergänzt und erweitert durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen.
Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die ich in dieser Ausbildung erwerben durfte, bilden eine wertvolle Ergänzung und Bereicherung meiner kinesiologischen Arbeit:

  • Rückführungen
  • Clearings
  • Inkorporation
  • Arbeiten mit Bergkristallen
  • Energieausgleich
  • Schmerzarbeit
  • Aura-Reinigung
  • Chakra-Reinigung
  • Trennung von Anbindungen und Anhaftungen
  • Lösen abnehmen von Schocks
  • ID-Punkte einrichten
  • Bei Wachkoma
  • Lösen von Zwillingen
  • Lösen von Fragmenten
  • Narben entstören
  • Astral-OP
  • Häuserclearing
  • Honigmassage zur Entschlackung
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Geistiges Heilen
Rechtliche Rahmenbedingungen
für Heiler in Deutschland

  • Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

  • Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

  • Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

  • Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

    Der Heiler ist dafür verantwortlich,

  • dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

  • Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
    Der Heiler hat dabei die Wahl:

    1. Entweder gibt er dem Patienten vor (!) dem Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder
    2. der Heiler bringt gut sichtbar (!) einen Aushang in seinem Behandlungsraum an.
    Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben:
    "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
    Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
    Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
    Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.

    Nach geltendem Recht erlaubt
    ist

  • die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.

  • Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.

  • Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.

  • Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

    Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind

  • Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.

  • Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.

  • Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.

Dr. jur. Bernhard Firgau

Stand der Beantwortung dieser Fragen:
März 2007 Quelle: Auszugsweise
Die Seite des Dachverbandes für Gesitiges Heilen DGH-eV
www.dgh-ev.de

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